Ratgeber
Hasani Elektrotechnik GmbHPhotovoltaik-InstallationWaiblingen
Photovoltaik 2027: Was sich bei der Einspeisevergütung ändern soll
Die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen soll 2027 entfallen. Was heute gilt, was der EEG-Entwurf vorsieht, warum die Inbetriebnahme der Stichtag ist und was das für Ihre Planung bedeutet.

Für neue Solaranlagen steht die größte Änderung seit Jahren an: Die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre soll für Neuanlagen entfallen. Wir ordnen ein, was heute gilt, was geplant ist, welcher Stichtag zählt und was das für Ihre Planung bedeutet. Stand der Gesetzgebung: Oktober 2026.
Wer über eine Photovoltaikanlage nachdenkt, verschiebt die Entscheidung gern in den Frühling. Diesmal spricht einiges dagegen, denn die Rahmenbedingungen für neue Anlagen sollen sich zum Jahreswechsel grundlegend ändern.
Was heute gilt
Für Anlagen, die jetzt in Betrieb gehen, gelten die bekannten Konditionen: 7,7 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung, 12,2 Cent bei Volleinspeisung – jeweils bezogen auf eine Anlage bis zehn Kilowatt. Dieser Satz ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres garantiert.
Die Vergütung sinkt derzeit halbjährlich um ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Wer schon in Betrieb ist, bleibt davon unberührt – der einmal festgelegte Satz gilt weiter.
Was für 2027 geplant ist
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 den Entwurf für das EEG 2027 beschlossen. Kernpunkt: Die bisher für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für Strom aus neuen Photovoltaikanlagen soll wegfallen. Betreiber sollen ihren Strom stattdessen direkt vermarkten und einen Preis erhalten, der sich am Börsenpreis orientiert.
Vorgesehen ist eine befristete Übergangszahlung von bis zu 36 Monaten, beginnend mit 5,2 Cent je Kilowattstunde ab Januar 2027 und mit halbjährlichen Absenkungen. Für Anlagen unter 25 Kilowatt ist zusätzlich ein Bonus für die Direktvermarktung von 1,5 Cent je Kilowattstunde für bis zu 48 Monate vorgesehen. Danach müsste der Überschussstrom am Markt verkauft werden.
Zwei Einschränkungen gehören dazu, und wir nennen sie bewusst deutlich: Der Entwurf ist noch nicht verabschiedet. Die erste Lesung im Bundestag war am 24. September, danach wurde er an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Verabschiedet werden soll er nach bisheriger Planung bis Ende Oktober; außerdem fehlt noch die Genehmigung der EU-Kommission. Änderungen sind bis zum Schluss möglich, auch bei Höhe, Dauer und Schwellenwerten. Niemand sollte eine Investitionsentscheidung allein auf einen Gesetzentwurf stützen.
Der Stichtag ist die Inbetriebnahme
Für die Planung ist ein Detail entscheidend: Maßgeblich ist nicht, wann Sie beauftragen, sondern wann die Anlage in Betrieb geht. Anlagen, die noch 2026 in Betrieb genommen werden, erhalten die heutigen Konditionen für die vollen 20 Jahre.
Das klingt nach einem einfachen Rennen gegen den Kalender, ist aber keins. Zwischen Auftrag und Inbetriebnahme liegen Schritte, die sich nicht beliebig beschleunigen lassen. Wer jetzt erst anfängt, sollte das realistisch einschätzen – je nach Objekt und Auslastung kann es knapp werden oder nicht mehr aufgehen. Sagen wird Ihnen das ein Fachbetrieb nach dem Ortstermin, nicht eine Werbeanzeige.
Was die Vorlaufzeit tatsächlich bestimmt
- Netzanmeldung: Die Anlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden, je nach Größe mit Zustimmung vor der Errichtung. Die Bearbeitungszeit liegt nicht in unserer Hand.
- Messkonzept und Zähler: Für den Zählerwechsel ist der Messstellenbetreiber zuständig. Auch dieser Termin muss in den Plan passen.
- Zählerschrank: Ältere Anlagen bieten oft keinen Platz für Messtechnik und Steuerung. Dann steht die Modernisierung vor der PV-Anlage – und die will terminiert sein.
- Dach und Gerüst: Zustand der Eindeckung, Statik, Gerüststellung. Ein Dach, das ohnehin in einigen Jahren neu muss, sollte vorher gemacht werden.
- Material und Kapazität: Im Frühjahr sind Termine knapp. Im Herbst geplante Projekte lassen sich meist besser terminieren.
Solarspitzengesetz: Steuerbarkeit und die 60-Prozent-Grenze
Unabhängig von der geplanten Reform gilt bereits seit dem 25. Februar 2025 eine Regel, die viele überrascht. Neue Anlagen, die nicht mit intelligentem Messsystem und zertifizierter Steuerbox ausgestattet sind, dürfen nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Sobald beides vorhanden ist, entfällt die Begrenzung. Für neue Anlagen ab sieben Kilowatt ist die entsprechende Ausstattung nach heutigem Stand ohnehin vorgesehen; im Entwurf zum EEG 2027 ist eine Absenkung dieser Schwelle im Gespräch.
Zweiter Punkt: Fällt der Börsenpreis ins Negative, gibt es für diese Zeiträume keine Einspeisevergütung. Als Ausgleich werden entfallene Stunden anteilig hinten an die Förderdauer angehängt.
Anlagen, die bis zum 24. Februar 2025 in Betrieb gingen, haben Bestandsschutz – weder 60-Prozent-Grenze noch Steuerbarkeitspflicht.
Warum Eigenverbrauch wichtiger wird als Einspeisung
Alle diese Änderungen zeigen in dieselbe Richtung: Der eingespeiste Strom wird als Geschäftsmodell unattraktiver, der selbst genutzte bleibt wertvoll. Bei 7,7 Cent Vergütung und einem deutlich höheren Bezugspreis ist jede Kilowattstunde, die im Haus bleibt, ein Vielfaches wert – und diese Schere geht mit der geplanten Reform weiter auf.
Für die Planung heißt das: Die Anlage sollte nicht mehr allein nach maximalem Ertrag ausgelegt werden, sondern nach dem, was im Haus tatsächlich genutzt werden kann. Speicher, Wärmepumpe und Wallbox gehören deshalb in dieselbe Überlegung – und zwar von Anfang an, nicht als Nachrüstung in zwei Jahren.
Was eine Anlage kostet – und was der Staat sich nicht holt
Ein Punkt, der in der Rechnung gern untergeht: Auf Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowattpeak fällt keine Umsatzsteuer an. Der Nullsteuersatz nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt seit 2023, ist gesetzlich nicht befristet und umfasst nicht nur die Module, sondern auch Wechselrichter, Speicher und die Installation. Der Angebotspreis ist damit auch der Endpreis – anders als bei fast jedem anderen Gewerk am Haus. Eine Änderung ist derzeit weder beschlossen noch im Verfahren; der Gesetzgeber könnte sie aber jederzeit vornehmen.
Bei den Kosten selbst gehen die öffentlichen Übersichten weit auseinander, was zeigt, wie stark der Einzelfall wiegt. Als grober Rahmen für eine schlüsselfertige Hausanlage kursieren Werte von etwa 1.100 bis 1.700 Euro je Kilowattpeak; eine typische Anlage um zehn Kilowattpeak liegt damit in einer Spanne, die je nach Quelle zwischen gut 12.000 und 17.000 Euro beginnt. Ein Speicher kommt obendrauf.
Was den Preis im konkreten Fall bewegt, ist selten das Modul: Dachart und Eindeckung, Statik, Gerüst, Leitungsweg vom Dach zur Verteilung und der Zustand des Zählerschranks. Deshalb halten wir nichts von Paketpreisen aus dem Katalog, bevor jemand auf dem Dach war.
Warum der Herbst ein guter Planungszeitpunkt ist
Abgesehen von der Gesetzeslage spricht die Jahreszeit für sich. Ein Dach zeigt bei Herbstwetter ehrlicher, wo es Schwachstellen hat, als im Hochsommer. Verschattung durch Nachbarbäume lässt sich bei niedrigem Sonnenstand besser beurteilen als im Juni. Und Termine für das Frühjahr vergibt man im Herbst, nicht im März.
Was die Erwartung an den Winter angeht, bleiben wir nüchtern: Der Ertrag zwischen November und Februar ist ein Bruchteil des Sommerertrags. Eine PV-Anlage rechnet sich über das Jahr, nicht über den Dezember. Wer im Winter unabhängiger sein will, kommt um andere Bausteine nicht herum.
So gehen wir vor
- Ortstermin: Dach, Ausrichtung, Verschattung, Zählerschrank und Ihr tatsächlicher Verbrauch.
- Auslegung: Anlagengröße und, falls sinnvoll, Speicher passend zum Verbrauchsprofil – nicht nach Standardpaket.
- Anmeldungen: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Marktstammdatenregister übernehmen wir.
- Montage und Inbetriebnahme: inklusive Dokumentation und Einweisung.
Sie überlegen, eine Photovoltaikanlage zu bauen, und wollen wissen, was in Ihrem Fall realistisch ist – in Waiblingen, im Rems-Murr-Kreis oder in der Region Stuttgart? Sprechen Sie uns an. Wir sehen uns das Dach an und sagen Ihnen offen, was sich terminlich noch ausgeht und was nicht.



